BEREIT FÜR EINEN SAUBEREN RUF?
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Eine schlechte Bewertung zieht den Bewertungsdurchschnitt nach unten und schreckt potenzielle Neukunden ab. Doch die gute Nachricht ist: Sie müssen nicht jede Kritik einfach hinnehmen. Sehr viele negative Bewertungen verstoßen gegen das Gesetz oder die Google-Richtlinien und lassen sich löschen.
Hier ist ein einfacher Überblick, was erlaubt ist und was nicht:
Kein echter Kundenkontakt: Die Person, die bewertet hat, war nie bei Ihnen Kunde, Patient oder Gast. (Dies ist der häufigste und erfolgreichste Löschgrund!)
Beleidigungen & Hass: Die Bewertung enthält Schimpfwörter, rassistische Äußerungen oder persönliche Angriffe.
Falsche Tatsachen: Jemand behauptet Dinge über Ihr Unternehmen, die nachweislich gelogen sind.
Angriffe durch die Konkurrenz: Ein Mitbewerber gibt Ihnen absichtlich 1 Stern, um Ihnen zu schaden.
Datenschutz-Verstöße: Der Vor- und Nachname eines Ihrer Mitarbeiter wird ohne dessen Erlaubnis genannt.
Ehrliche Meinungen: Aussagen wie "Der Kaffee hat mir nicht geschmeckt" oder "Die Atmosphäre war mir zu laut".
Wahre Tatsachen: Wenn ein Fehler Ihrerseits wirklich passiert ist und der Kunde diesen sachlich und höflich beschreibt.
Allgemeine Unzufriedenheit: Solange der Kunde nicht lügt und nicht beleidigt, schützt ihn die Meinungsfreiheit.
Oft sehen negative Bewertungen auf den ersten Blick völlig legal aus, sind es aber rechtlich gesehen nicht. Reagieren Sie nicht emotional und antworten Sie nicht wütend auf die Bewertung.
Es lohnt sich immer, Experten auf den Fall schauen zu lassen. Nutzen Sie unser Formular und wir prüfen kostenlos und schnell, ob Ihre 1-Stern-Bewertung gelöscht werden kann!
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